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Sie finden hier Vorschläge zur Entwicklung des Bildungs- und Schulwesens in Österreich. Diese Vorschläge werden sich an den Kriterien einer „guten“ Schule, an den Kriterien von „Öffnung der Schule„ und an den „europäischen Trends“ orientieren. Es sind Vorschläge, die die Diskussion – hoffentlich – in Gang setzen.

Zitiert aus: Eichelberger, Harald u. a.: Freiheit für die Kinder – Freiheit für die Schule. Innsbruck 2008. Studienverlag.

Harald Eichelberger

Vorschläge zur innovativen Entwicklung des Bildungs- und Schulwesens in Österreich

Sie finden hier Vorschläge zur Entwicklung des Bildungs- und Schulwesens in Österreich. Diese Vorschläge werden sich an den Kriterien einer „guten“ Schule, an den Kriterien von „Öffnung der Schule„ und an den „europäischen Trends“ orientieren. Es sind Vorschläge, die die Diskussion – hoffentlich – in Gang setzen.

Nochmals Vorordnungen

Das Schul- und Bildungssystem eines Landes ist in seiner strukturellen Sensibilität einem Kartenhaus vergleichbar. Will man einen Teil daraus verändern, so hat dies auch meistens Folgen für die anderen Teile. Man muss vorsichtig mit Veränderungen vorgehen, will man die Struktur eines Bildungssystems in ihrer Effektivität erhalten, auch wenn man es gleichzeitig verändern möchte. Es ist meist nur ein kleines Problem, Karten von ganz oben auszutauschen, ein großes hingegen, das Fundament zu ändern. Manches Mal muss man dann die gesamte Struktur dieses Gebäudes neu schaffen, vor allem aber sein Fundament.

Die in der Folge eingebrachten Vorschläge repräsentieren aus dem genannten Grund ein Gesamtkonzept, und damit eine neue Struktur des Schul- und Bildungswesens. Leitlinien zur Erstellung des Schul- und Bildungskonzeptes sind die „Öffnung der Schule„ für deren Gestaltung durch die von ihr Betroffenen, die „Entparteipolitisierung“ und die „Demokratisierung„ der Schule, die „Pädagogisierung“der Schule im Sinne einer Professionalisierung schulischer Arbeit, die „Internationalisierung und Europäisierung“ und die „Communisierung“ der Schule im Sinne einer Öffnung zur Gesellschaft und für die Gesellschaft. Hauptkriterium der vorliegenden Konzeption ist deren Gestaltung als flexible und entwickelbare Struktur. Es ist ein Entwicklungskonzept, das von den Betroffenen immer wieder neu gedacht werden kann und muss und das die Verantwortlichkeit den Ausführenden überlässt, Abhängigkeiten verringert und den Betroffenen einen höheren Grad an Gestaltungsfreiheit einräumt.

Bereits in diesem Stadium der Diskussion eines Schul- und Bildungskonzeptes wird für den Leser klar, dass Grundsatzentscheidungen bereits gefallen sind. Die Leitlinien, die für die Erstellung des Konzeptes ausgewählt worden sind, basieren auf bestimmten individuellen Vorstellungen, Werthaltungen, Einstellungen und einem mehr oder weniger stark ausgeprägten Menschen- und Gesellschaftsbild. Die Diskussion um Leitlinien einer Schulerneuerung folgt in dieser Phase auch eindeutig einer politischen Dimension, die sich mit basisdemokratischer Orientierung, Betonung der Individualität, stärkerer Orientierung der Selbstbestimmung und dem Abbau ungerechtfertigter Abhängigkeiten und Unterdrückungen beschreiben lässt. Damit sind nicht die engen Grenzen von Parteipolitik gemeint. Wer aber versucht, Bildung und Schule zu erneuern, muss sich klar werden, welche gesellschaftliche Aufgabe seine Konzeption von Schule erfüllen soll. Da aber Schule nicht von einer Einzelperson erneuert oder gestaltet wird, wird die Gruppe der Beteiligten zumindest zu einer Solidarität der Handlungsfähigkeit gelangen müssen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die gesellschaftspolitischen Orientierungen und die Werthaltungen einer Schule als pädagogische Einheit für alle Beteiligten transparent sind.

Meine Leitlinien beschreiben nur eine mögliche Position, es sind Vorschläge und Positionen, die für eine intensive Diskussion formuliert worden sind. Die Vorschläge sind zu folgenden Themenbereichen erstellt worden. Wo es notwendig ist, werden diese Vorschläge auch ausführlich kommentiert (Siehe betrifft:!).

Themenbereiche

Wertorientierungen und pädagogische Grundsätze
Neustrukturierung der österreichischen Schulorganisation
Öffnung der Schule
Lehrplan
Früherziehung und Kindergarten
Kooperation zwischen Kindergarten und Schule
Gestaltung der Schuleintrittsphase
Grundschule oder Primarbereich (6/7 Jahre)
Sekundarstufe I (4/5 Jahre)
Sekundarstufe II 
(4 Jahre für AHS und BHS; 3 oder 5 Jahre für BOS)
Ganztägige oder halbtägige Schulformen
Schulautonomie
„Freie Schulen“
Lehrerbildung
Sozialberufe
Lehrerfortbildung
Integration und Sonderschule

Wertorientierungen und pädagogische Grundsätze

Schulisches Lernen, Arbeiten und Leben ist in Form und Inhalt folgenden gesellschaftspolitischen Wertorientierungen verpflichtet:

Lernen, Arbeiten und Leben und jede Form des pädagogischen Wirkens in der Schule orientieren sich an den Prinzipien der Demokratie als gesellschaftliche Lebensform: Recht der freien Meinungsäußerung, Recht der Mitbestimmung, Recht auf Entwicklung und Förderung der eigenen Individualität.

Die an einer Erziehungsinstitution beteiligten Personen, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder haben grundsätzlich das Recht zur Gründung und Mitwirkung einer an demokratischen Werten orientierten Erziehungsinstitution (Kindergarten, Schule, Kinderhaus) innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen[1].

Betrifft: Schulerneuerung und Demokratisierung

Die Erneuerung des Bildungs- und Schulwesens eines Landes bedarf trotz radikaler Erneuerungen einer vorsichtigen Entwicklung.

Die Qualität der demokratischen Kultur eines Staates zeigt sich auch an der Beteiligung der direkt Betroffenen an dieser Erneuerung. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten von Lehrern, Eltern und Schülern an Bildung und Schule können sicher erweitert werden.

Die Erweiterung der Mitgestaltungsrechte an der Schule ist ein wesentliches Element der Demokratisierung einer Gesellschaft, die Folge daraus eine weitgehende Autonomisierung der Schule.

Schulentwicklung und Schulorganisation können eigenständig innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen von den an der Schule beteiligten Personen geleistet werden.

Betrifft: Rahmenbedingungen

Gesetzliche Rahmenbedingungen sind notwendig! Diese sollen sich an den Grundsätzen der Demokratisierung und Autonomisierung von Erziehungsinstitutionen orientieren. Gleichzeitig sollen diese Rahmenbedingungen eine Dezentralisierung ermöglichen.

Die Integration aller Kinder in eine gemeinsame Schule – ohne Ansehen ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, ihrer Nationalität ihrer Kultur und ihrer Religion – ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren.

Angehörigen von ethnischen Minderheiten ist das Recht auf Gründung und Gestaltung eigener Erziehungsinstitutionen und Schulen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuräumen. Bei Einhaltung der Rahmenbedingungen haben diese Schulen die gleichen Rechte wie alle öffentlichen, staatlichen Schulen. Die Wahl der Schule obliegt den Angehörigen der ethnischen Minderheiten.

Betrifft: Multikulturalität

Im Sinne der Demokratisierung und Autonomisierung der Schule gewinnt das Recht auf „Freiheit der Schulwahl“ an Bedeutung. So sollten Angehörige von ethnischen Minderheiten in allen Fällen das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie den Weg der Integration einschlagen oder die eigene Schule besuchen.

Das Grundprinzip der Schule ohne Ausgrenzung besagt, dass alle Kinder gemeinsam lernen sollen, wo immer das möglich ist, egal, welche Schwierigkeiten sie haben oder welche Unterschiede es geben mag.

Die Integration behinderter Kinder in eine gemeinsame Schule mit nicht behinderten Kindern ist als Grundrecht zu akzeptieren und zu respektieren. Die Inanspruchnahme dieses Rechtes ist jedoch freiwillig.

Betrifft: Integration

Am Kind orientierte Schulen sind das Lernfeld für eine am Menschen orientierte Gesellschaft, die sowohl die Unterschiede als auch die Würde aller menschlichen Wesen berücksichtigt.

Die Schaffung von Schulen ohne Ausgrenzung stellt einen entscheidenden Schritt zur Überwindung diskriminierender Einstellungen, zur Schaffung offener Gemeinschaften und einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung dar. Schule ohne Ausgrenzung ist das wirksamste Mittel zur Schaffung von Solidarität zwischen Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Die Erziehung von Kindern mit besonderen Erziehungsbedürfnissen ist die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Fachleuten.[2]

Die Institution Schule selbst ist dem schulischen Umfeld zu „öffnen“, damit die einzelne Schule auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen reagieren kann und gleichzeitig auch zur Bildung von gesellschaftlichen Gruppen außerhalb der Unterrichtszeit der Kinder zur Verfügung stehen kann.

Die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Schule sind im Rahmen einer möglichst weitgehenden Schulautonomie zu fassen.

In diesem Sinne sind Schulen als eigenständige Rechtskörper (-personen) gesetzlich zu definieren.

Betrifft: rechtliche Eigenständigkeit

Staatliche Schulen sind zurzeit nicht in der Lage z.B. über eigene Finanzen und eigene Einnahmen zu verfügen. Schulen könnten zur Lösung dieses Problems ein ähnlicher Rechtsstatus wie Vereinen gewährt werden.

Schulisches Lernen und Arbeiten orientiert sich an folgenden pädagogischen Grundsätzen:

Ziel der Erziehung ist der gebildete, leistungsbereite, über sich selber bestimmen könnende und gemeinschafts- und gefühlsreife Mensch.

Bildung definiert sich nicht ausschließlich im Bereich des Wissens, sondern konstituiert sich aus der exemplarischen Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung des zu Lernenden für den Lernenden.

Betrifft: Bildung

Zentraler Begriff des hier konzipierten schulischen Lernens ist nach wie vor die Bildung des Menschen bzw. dessen Erziehung zur Mündigkeit. Die Bildungsziele entsprechen nicht mehr den klassischen und humanistischen Idealen, sondern orientieren sich an einem realistischen und individualistischen Ansatz.

Als vorrangige Lern- und Bildungsziele können

  • die Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen,
  • die Fähigkeit zur Informationsbeschaffung,
  • das Verstehen von Zusammenhängen,
  • die Bereitschaft zu verantwortlichem und moralischem Handeln,
  • die Fähigkeit zur friedlichen und demokratischen Konflikterkennung und -lösung,
  • die Fähigkeit zu Toleranz und Solidarität und
  • die Fähigkeit der Entdeckung des Gemeinsamen als Möglichkeit kultureller Bereicherung gelten

In gleicher Weise strebt Bildung die Kooperationsfähigkeit, Mitbestimmungsfähigkeit und Solidaritätsfähigkeit des in einer Demokratie lebenden, lernenden und sich entwickelnden Menschen an.

Jegliche pädagogische Arbeit ist der optimalen Entwicklung des Kindes verpflichtet und findet ihre Konkretisierung in kind- und entwicklungsorientierten pädagogischen Konzepten.

Betrifft: Pädagogische Konzepte

Die Wahl eines pädagogischen Konzeptes bzw. die Wahl der Methode dürfen in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Bildungszielen und der Methode (dem Weg), mit der man diese zu erreichen versucht. Die Erziehung zur Selbständigkeit verlangt auch ein Konzept des selbständigen Arbeitens. Ziele und Methoden müssen daher einander entsprechen, zueinander passen.

Ein erweitertes Angebot an erprobten pädagogischen Konzepten, wie z.B. die reformpädagogischen Modelle, kann den Mangel an pädagogischer Konzeption vielleicht beheben helfen.

Für einen guten Unterricht ist eine klar durchschaubare und in ihrer Begründung nachvollziehbare didaktisch-methodische Konzeption Voraussetzung. Sie ist auch durch eine eindeutige Namensgebung identifizierbar und daher immer wieder erkennbar. [Dabei müssen sie nicht unbedingt ein Anhänger des chaosorientierten-kritisch-emanzipatorischen Modells werden.]

Jede pädagogische Konzeption soll in ihrem inneren Aufbau, in ihrer Struktur sehr konsequent und stringent sein, in ihrer Durchführung aber Flexibilität und Toleranz zulassen.

Schulisches Lehren und Lernen sind daher charakterisiert als aktives, selbständiges, selbstorganisiertes und selbstbestimmtes Lehren und Lernen. Formen des entdeckenden und sinnhaft verstehenden Lernens sind zur Bildung des Menschen als unbedingt notwendig anzusehen.

Lernen ist immer in seiner Bedeutung als zu erlernende Fähigkeit des lebenslangen Lernens und als sinn gebende Tätigkeit zu verstehen.

Jede erzieherische und schulische Arbeit ist bestimmt durch qualitativ hochwertige, leistungsorientierte pädagogische Konzepte, orientiert an wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftspolitischen Erfordernissen.

Neustrukturierung der österreichischen Schulorganisation

Das gesamte Schulsystem ist in folgende Bereiche gegliedert:

  • Schuleingangsbereich
  • Grundschule oder Primarbereich
  • Sekundarstufe I
  • Sekundarstufe II
  • Hochschulen, Universität

Der Schuleingangsbereich umfasst in der Regel ein Lernjahr des Schülers, kann aber nach Bedarf auch zwei Jahre umfassen.

Betrifft: Lernjahre

Ich habe den Begriff „Lernjahre„ statt des Begriffes „Schuljahre“ eingeführt. Er soll vor allem Flexibilität in der individuellen Verweildauer eines Kindes in einem Schulbereich signalisieren. Manche könnten einfach schneller sein, in ihren ersten 10 Lernjahren auch schon die Sekundar-II erreicht haben, andere wiederum werden in ihren 10 Lernjahren die integrative Betreuung benötigen. Das Denken in „Lernjahren“ ist somit ein Beitrag zur Individualisierung der Schullaufbahn.

Der Eintritt in den Schuleingangsbereich ist um den 5. Geburtstag des Kindes möglich. Der Schuleintritt selbst kann auch fließend gestaltet werden.

Betrifft: Schuleingangsphase

Vor der Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes sollen vor allem die Kinder selbst den Zeitpunkt ihres vollständigen Eintrittes in die Schule bestimmen dürfen. In Institutionen, die Kindergarten und Primarbereich unter einem Dach anbieten, sicherlich kein Problem.

Verpflichtender Schuleintritt: Schulbeginn nach Abschluss des 6. Lebensjahres

Der Primarbereich umfasst in der Regel sechs Lernjahre.

Die Sekundarstufe I umfasst in der Regel drei Lernjahre.

Eine individuell unterschiedliche Verweildauer eines Kindes in einem der Bereiche ist durchaus zulässig und beabsichtigt. Diese kann durch die individuelle Entwicklung des Kindes bedingt sein. Die Schule ist in ihrer inneren Struktur so zu organisieren, dass auf ein unterschiedliches Entwicklungstempo des Kindes eingegangen werden kann, ohne dass dem einzelnen Kind Nachteile entstehen. Das Wiederholen eines gesamten Jahres ist in dieser zu wählenden Organisationsform unzulässig. Eine Milderung eines etwaigen Notendrucks soll erwartet werden können.

Eine allgemein festzulegende Höchstzahl an Lernjahren soll aber in keinem Bereich überschritten werden.

Betrifft: Dauer der einzelnen Schulbereiche und Kombinationsmöglichkeiten

Die Verlängerung des Primarbereiches ermöglicht eine stärkere pädagogische Orientierung der Arbeit in der Volksschule und die Entwicklung und Realisierung von pädagogischen Konzepten.

Durch die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Schulbereiche unter einem Dach und in einer gemeinsamen, pädagogisch einheitlichen Institution ergeben sich intensive Kooperationsmöglichkeiten, die stärkere pädagogische Orientierung der Sekundarstufen, die Zusammenarbeit von Lehrern, die bisher in getrennten schulischen Institutionen gearbeitet haben, und stark verbesserte Integrationsmöglichkeiten.

Vorhergehende Schulbereiche sind nicht mehr dem oft schwierigen Erwartungsdruck einer Nachfolgeschule ausgesetzt. Die einzelne Schule muss in viel selteneren Fällen eine Qualifikation für eine weiterführende Schule vergeben.

Die Sekundarstufe II umfasst für die Bereiche AHS[3] und BHS[4] in der Regel vier Lernjahre für den Bereich BOS[5] drei Jahre plus zwei mögliche Lernjahre eines Aufbaulehrganges für den Abschluss in AHS oder BHS.

Betrifft: BOS

Die Lehrlingsausbildung wird aus dem Wirtschaftsbereich in den Schulbereich verlegt. Diese Maßnahme dient der Erhöhung und Verbesserung der Bildungschancen aller Jugendlichen.

Kindergarten, Schuleingangsphase, Primarbereich und Sekundarstufe I können als ein einziger Schulstandort eingerichtet werden.

Die Dauer der Schulpflicht beträgt 9 Jahre plus ein mögliches Jahr der Schuleingangsphase.

Betrifft: Dauer der Schulpflicht

Die obligate Schulpflicht beträgt 9 Jahre. Sie soll wie bisher als „Unterrichtspflicht“ definiert werden. Durch die Kombinationsmöglichkeiten wird für die meisten Kinder das Angebot eines Vorschuljahres angenommen werden. Durch die Einrichtung einer berufsorientierten Sekundarstufe II verlängert sich für fast alle Schule die effektive Dauer des Schulbesuches auf insgesamt 13 Jahre.[6]

Da die Berufsausbildung innerhalb des Schulsystems in Kooperation mit der Wirtschaft stattfindet, verlängert sich die Phase der schulischen Bildung und Ausbildung de facto noch um mindestens drei Jahre (BOS).

 

Kinder-      Schulein-               Primarbereich                  Sekundarstufe I     Sekundarstufe II

garten        gangsphase

 

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19-20

2

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KKG

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VS

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GS

GS

GS

GS

S I

S I

S I

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S II

S II

S II

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9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Erklärung der Tabelle

Zeile 1 gibt das Alter der Kinder an.

Zeile 2 gibt Auskunft über den institutionellen Bereich.

Zeile 3 illustriert eine Schullaufbahn im wahrscheinlichen Normalfall.

Zeile 4 und 5: Mögliche Verteilung der Lernjahre eines begabten Schülers.

 

Zeile 6 und 7: Mögliche Verteilung der Lernjahre eines langsamer lernenden Schülers. Die Lernjahre des Schülers werden nach seinem schulischen Erfolg auf die Institution verteilt – eine Flexibilisierung der Schullaufbahn und das Vermeiden schulischer Unsitten, wie das Wiederholen einer Gesamtklasse, (die es ohnehin nicht mehr gibt).

Zeilen 8, 9 und 10 zeigen Kombinationsmöglichkeiten von Schulbereichen unter „einem Dach“ – die einheitlich gestaltete pädagogische Institution: Kindergarten – Vorschule – Primarbereich, Primarbereich und Sekundarbereich I, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II (AHS), Sekundarbereich I und Sekundarbereich II (BHS), Sekundarbereich I und Sekundarbereich II (BOS), BHS und BOS.

Diese Kombinationen werden durch die Prinzipien der Autonomisierung und Dezentralisierung der Schule möglich.

Öffnung der Schule

Die Forderung nach Öffnung der Schule fordert die Abkehr vom System der zentralen Lenkung der Schule durch die Schulbehörde, den Landesschulräten und dem Ministerium.

Die Aufgaben der Gestaltung der Schule, der Organisation der Schule, der Entwicklung eines eigenständigen Schulprofils, die Verwirklichung einer eigenständigen pädagogischen Konzeption, die Diskussion und Festschreibung eigener Zielsetzungen und die Formulierung eines schuleigenen Lehrplans in Übereinstimmung mit dem Kerncurriculum des Staates sollen in einer schritt weisen Entwicklung den einzelnen Schulen übertragen werden.

Bei der Gestaltung des schuleigenen Curriculums sind Notwendigkeiten des schulischen Umfeldes an vorderer Stelle zu berücksichtigen.

Die Schule ist im Zuge ihrer Öffnung und Autonomisierung als demokratische Einrichtung zu gestalten. Die Wahl der Funktionsträger (Schulleiter, Administratoren, Koordinatoren …) obliegt einzig und allein der Schule.

Die Öffnung der Schule kann ebenso für andere gesellschaftliche Gruppen erfolgen. Die Nutzung von Schulen als study-center oder self-study-center neben der regulären Unterrichtszeit für Kinder erhöht die Effektivität der Schule für alle.

Die Entwicklung der Schule zu einer Institution des lebenslangen Lernens mit den entsprechenden Einrichtungen kann nur durch eine Öffnung der Schule für die Verantwortung der direkt Beteiligten erfolgen.

Lehrplan

Der staatliche Lehrplan ist in seiner Verbindlichkeit in einem so genannten Kerncurriculum zu formulieren. Dieses Kerncurriculum enthält Wertorientierungen, Lernziele und unbedingt notwendige Lernbereiche. Wie der Name sagt: den Kern an Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Das Kerncurriculum ist modifizierbar, erweiterbar und die verbindliche Grundlage aller Schulen für die Entwicklung des schuleigenen Standardcurriculums.

Der Kerncurriculum muss ausschließlich exemplarischen Charakter aufweisen.

Das Standardcurriculum dient einerseits als von den Lehrern selbst formulierte Arbeitsgrundlage. Es muss für jeden informativ und einsichtig sein können. Es ist auch Grundlage der Evaluation der schulischen Arbeit.

Bei der Formulierung des Standardcurriculums haben Vertreter der Schulbehörde beratende Funktion.

Betrifft: Curricula

Der derzeitige Rahmenlehrplan ist grundsätzlich ein sehr guter Lehrplan. Als Rahmenlehrplan erweckt er jedoch für viele Lehrer den Anschein des „Nicht-mehr-zu bewältigenden“. Es fällt vielen Lehrern schwer, aus dem Rahmenlehrplan etwas auszusuchen und in diesem Fall „exemplarisch„ zu denken.

Das Kerncurriculum ist hingegen bereits auf das Notwendige beschränkt. Es muss von den Lehrern für ihre Arbeit konkretisiert, teilweise modifiziert und in didaktisch-methodischen Dimensionen weitergedacht werden. Insofern erweckt es nicht den Eindruck, dass die Stofffülle erdrückt.

Jede Schule sollte aus dem Kerncurriculum ihr eigenes Standardcurriculum ableiten können. Dieses Curriculum ist als notwendige Arbeitsstruktur zu verstehen. Es enthält Orientierungen, Ziele, Organisationsformen der Lehrveranstaltungen, Zeiteinteilungen, lang- und mittelfristige Planungen, Projekte, Beschreibung didaktischer Grundlagen, Methoden und später Platz für Rückmeldungen und Reflexionen.

Es ist als begründeter und transparenter Wegweiser schulischer Arbeit zu verstehen. Ein Wegweiser, der den schulischen Bedürfnissen auch immer wieder angepasst werden kann.

Kooperation zwischen Kindergarten und Schule

Bei einer Kooperation von Kindergarten und Schule ist nicht eine Verschulung des Kindergartens Ziel der Kooperation.

Für eine organisatorische und pädagogische Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule an und in einem gemeinsamen Standort und als eine einheitliche pädagogische Institution sind gesetzliche Bedingungen noch zu formulieren.

Betrifft: Kooperation zwischen Kindergarten und Schule

Eine kooperative Arbeit zwischen Kindergarten und Schule bedingt auch eine kooperative Arbeit zwischen der Kindergarten- und Schulausbildung, z.B. bei der Ausbildung in kooperativen pädagogischen Konzepten, bei der Ausbildung in „Integrativer Pädagogik“ oder im Bereich des Team-Teaching oder der Supervision. Wir werden diesen Aspekt bei der Konzeption einer Pädagogischen Hochschule berücksichtigen.

Als Grundbedingungen für eine einheitliche pädagogische Institution von Kindergarten und Schule könnten gelten:

Ein klar formuliertes, in den Wertorientierungen transparentes und durchgehendes pädagogisches Konzept.[7]

Für alle Kinder dieser kooperativen Institution ist eine zeitlich individuelle Gestaltung des dann „so genannten“ Schuleintrittes (bis zu einer zu bestimmenden Obergrenze) möglich.

Die Bereitstellung alle notwendigen pädagogischen Einrichtungen, damit eine kindorientierte Pädagogik auch verwirklicht werden kann.

Das pädagogische Konzept muss ebenso ein eindeutig formuliertes „Schulprofil„ enthalten, das eine Evaluation des Schulerfolges ermöglicht.

Betrifft: Kooperationsbedingungen

Prinzipiell sind Formen der Kooperation zu fördern. Die Bedingungen sind jedoch für die Einhaltung vor allem pädagogischer Mindeststandards unumgänglich.

Gestaltung der Schuleintrittsphase

Für die Schuleintrittsphase des Kindes sollen in jeder Grundschule pädagogische Bedingungen geschaffen werden, die die individuelle Entwicklung des Kindes berücksichtigen.

Betrifft: Schuleintritt

Ein erheblicher Teil der „Schuleinsteiger“ hat mit der Schuleintrittsphase immer wieder Schwierigkeiten. Es kommt zu Rückstellungen, Wiederholungen oder Sonderschuleinweisungen. Die Schuleingangsphase kann verlängert werden. Als integrativer Bestandteil jeder Grundschule soll sie die Entwicklung des Kindes so fördern, dass schulisches Lernen und Leben für die Kinder weitestgehend problemlos erfolgen kann. In diesem Sinne soll sich die Schule dem Kind und seiner Entwicklung anpassen und nicht umgekehrt.

Eine einheitliche pädagogische Konzeption von Kindergarten und Schule in einer kombinierten Einrichtung ist für die Gestaltung einer kindgemäßen Schuleingangsphase besonders geeignet.

Vorschläge zum Schuleintritt, der in der Regel mit Vollendung des 5. Lebensjahres möglich ist:

In den Institutionen, in denen Kindergarten und Schule als „pädagogische Einheit“ angeboten werden, soll

der Schuleintritt des Kindes flexibel und individuell von Eltern, Kindergärtnerin und Lehrern nach dem Entwicklungsstand des Kindes bestimmt werden dürfen,

die Möglichkeit der institutionellen Eigendefinition des Zeitbereiches der Schuleingangsphase bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze für jede Primarschule bestehen,

Flexibilisierung und Pädagogisierung durch die Aufhebung der Jahrgangsklassen zugunsten einer entsprechenden altersgemischten Organisationsstruktur (Lerngruppen) erreicht werden können.

In Schulen, die nicht mit einem Kindergarten kooperieren, kann und soll eine Vorschulstufe als integrativer Teilbereich der Grundschule angeboten werden. Dieser Vorschulbereich dient der kindgemäßen Gestaltung der Schuleingangsphase und der Aufnahme der Kinder ab der Vollendung des 5. Lebensjahres.

Betrifft: Vorschule

Die derzeitige Vorschule kann für die pädagogische Gestaltung der Schuleingangsphase als Basis dienen. Als integrativer Teilbereich der Grundschule verliert die Vorschule ihren bis dato ausschließlich kompensatorischen Charakter. Ihre primäre Bedeutung erlangt sie für viele Kinder dann, wenn diese lernen können, „in die Schule zu gehen“.

Betrifft: Schuleingangsphase

3-4

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7-8

 

Kindergarten

Kindergarten

Schuleingangsphase

Schuleingangsphase

Grundschule

Grundschule

 

 

individuelle

Verweildauer

 

 

 

 

1

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3

 

Legende:

Zeile 1 – Alter

Zeile 2 Bezeichnungen

Zeile 4 und 5 mögliche Gestaltung nach Lernjahren

Grundschule oder Primarbereich (6/7 Jahre)

Die Primarschulzeit dauert im Durchschnitt 6 Lernjahre des Schülers. Diese können je nach Begabung und Reife des Schülers im Altersbereich vom 5. bis zum 11. Lebensjahr oder auch vom 7 bis zum 13. Lebensjahr absolviert werden. Im Bedarfsfall kann eine siebenjährige Verweildauer eines Schülers gestattet werden. Die Entscheidung darüber obliegt Eltern und Lehrern.

Die Primarschule unterliegt keiner gesetzlichen Trennung mehr in Grundstufe I und Grundstufe II.

Die organisatorische und pädagogische Gestaltung der Schule liegt in der Verantwortung der an der jeweiligen Schule beteiligten Eltern, Lehrer und Schüler.

Im Primarbereich ist keine spezielle Qualifikation für den Sekundar-I-Bereich zu erbringen.

Die Kombination mit dem Kindergartenbereich und die Kombination mit der Sekundarstufe I als eine gemeinsame Erziehungsinstitution bzw. Schule ist möglich und erstrebenswert.

Betrifft: Lernjahre

Der Begriff „Lernjahre„ an Stelle des Begriffes Schuljahre hat zuallererst einmal eine Signalfunktion. Er fordert zum Umdenken auf. Lernjahre orientieren sich am Individuum und dessen individueller Studienzeit in der Schule. Dadurch vermitteln „Lernjahre“ aus der Perspektive des Schülers eine andere Sicht seiner Schulzeit: Es ist gleichsam seine Zeit, in seiner Verantwortung, und nicht mehr die Zeit der Schule.

Lernt ein Schüler in seiner Schule in Lerngruppen und nicht mehr innerhalb eines Jahrgangsklassensystems, so erfolgt die Orientierung an den Lernjahren des Schülers, die er an dieser Schule verbracht hat.

Lernjahre konvenieren zu einem individuellen Beginn der Schulzeit und zu einem ebenso individuellen Übertritt in die Sekundar-I. Ein Schüler kann ja bereits mit 5 Jahren beginnen, oder genauso 7 Lernjahre in der Primarstufe bleiben.

Neben einer individuellen Verweildauer in einem Bereich weist der Begriff Lernjahre auch auf ein unterschiedliches Lern- und Entwicklungstempo hin. Je nach Begabung kann ein Schüler für die Absolvierung eines Schulbereiches mehr oder weniger Lernjahre benötigen. So kann den so genannten „Hochbegabten“ und den langsameren Lernern besser entsprochen werden. Prinzipiell hat die Schule für die optimale Entwicklung und Förderung jedes Kindes zu sorgen.

Betrifft: Leistungsbeschreibung

Beschrieben werden die Leistungen des Schülers anhand des Standardcurriuculum einer Schule. Dieses wurde nach dem Kerncurriculum erstellt.

Diese schuleigene Beschreibung muss eine Vergleichbarkeit gewährleisten, aber keine Noten mehr enthalten. Sie muss ein Repetieren ausschließen. Ein weiteres Lernjahr in einem Schulbereich obliegt dem Beschluss von Lehrern, Eltern und Schulberatung.

Unterschiedliche Leistungen in den unterschiedlichen Fachbereichen sind jedoch die Regel.

Bei individuell stark differenzierten Unterrichtsangeboten kann keine alleinige fachbezogene Leistungsgrenze mehr zur Beurteilung herangezogen werden. Die Leistungsbeschreibung hat sich an der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit zu orientieren.[8]

In kombinierten Schulen (z.B. Grundschule und Sekundarstufe I) braucht die Beschreibung eines Schülers keine Qualifikationskriterien für internes Weiterkommen mehr zu enthalten.

Im vorliegenden Schulsystem hat die Leistungsbeschreibung keine Funktion der Schulzuweisung mehr.

Betrifft: Methodenfreiheit – Schulfreiheit

Oberste Priorität bei der Öffnung der Schule in allen Schulbereichen kommt der Gestaltung der Schule nach pädagogischen Gesichtspunkten zu. Die Gestaltung der Schulorganisation, des Standardcurriculums und der didaktisch-methodischen Arbeit kann ausdrücklich nach den didaktischen Konzepten der Reformpädagogik erfolgen. Schulen, die nach einem reformpädagogischen Konzept geführt werden, dürfen in der Beschreibung ihres Schulprofils also die Bezeichnung dieser pädagogischen Richtung verwenden.

Selbsttätige, kooperative, entdeckende und zur Haltung des lebenslangen Lernens führende Lernformen sind in allen Schulbereichen bei der Konzeption der Unterrichtsmethoden anzuwenden.

Sekundarstufe I (3/4 Jahre)

Die Dauer der Sekundarstufe I beträgt im Durchschnitt 3 Jahre. Ein viertes Lernjahr kann im Bedarfsfall in der Sekundarstufe I absolviert werden.

Die Schule der Sekundarstufe I ist wie die Grundschule als gemeinsame Schule aller Kinder einzurichten.

Sie ist ebenso wie die Grundschule als weitgehend individualisierende und differenzierende Schule zu gestalten.

Betrifft: Gesetzliche Verankerung von Kombinationen

Die Möglichkeit der Anbindung der Sekundarstufe I an eine institutionelle Einheit bestehend aus Früherziehung und Grundschule oder an eine Sekundarstufe II ist gesetzlich vorzusehen.

Die organisatorische und pädagogische Gestaltung der Sekundarstufe I wird innerhalb der für die Schulautonomie festgelegten Rahmenbedingung von der jeweiligen Schule selbst vorgenommen.

Am Ende der Sekundarstufe I wird eine Qualifikation für die Sekundarstufe II vergeben. Diese besteht aus einer Beschreibung der erbrachten Leistungen in Bezug auf das schuleigene Standardcurriculum, der Begabungen und Interessen des Schülers und einer Empfehlung für einen der drei Bereiche der Sekundarstufe II.

In das schuleigene Standardcurriculum sind grundsätzlich zu integrieren:

  • eine Berufsorientierung,
  • eine verstärkte Öffnung der Schule für das Umfeld der Schule,
  • die demokratische Gestaltung des Schullebens,
  • Fragen der Internationalisierung und Europäisierung,
  • Multikulturelle Pädagogik,
  • Freizeitpädagogik und
  • Aktuelle Technologien.

Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Schüler ist auch auf der Sekundarstufe I ein unteilbares Prinzip.

Sekundarstufe II (4 Jahre für AHS und BHS, 3 oder 5 Jahre für BOS)

Im vorgeschlagenen Schulsystem stellt die Sekundarstufe II einen eigenständigen Schulbereich dar, der in eine Allgemeinbildende Höhere Schule, in eine Berufsbildende Höhere Schule und Berufspraktisch Orientierte Schule gegliedert ist.

Allgemeinbildende und Berufsbildende Höhere Schulen dauern vier Lernjahre. Die Berufspraktisch Orientierte Schule dauert drei Jahre.

Allgemeinbildende und Berufsbildende Höhere Schulen schließen mit der Qualifikation zum Hochschul- und Universitätsstudium ab.

Für die Sekundarstufe II ist nach dem staatlichen Kerncurriculum ein eigenständiges Schulprofil zu entwickeln, das über die Ziele, die innere Schulorganisation, die zu erbringenden Leistungen und das didaktisch-methodische Konzept Auskunft gibt.

Die Entwicklung des Schulprofils obliegt der einzelnen Schule im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Schulautonomie.

Sekundarstufe I und Sekundarstufe II können als institutionelle Einheit an einem Schulstandort organisiert werden. Auch in diesem Fall kann der Übertritt von einer Stufe zur nächsten flexibel und der Begabung und dem Lernfortschritt des Schülers entsprechend gestaltet werden.

Bei der organisatorischen und pädagogischen Gestaltung der drei Bereiche der Sekundarstufe II ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass ein Wechsel von und in jeden Bereich möglich ist.

Betrifft: SEK II – Aufbau

Hochschule oder Universität

Hochschule oder Universität

Hochschule oder Universität

 

 

   Aufbaulehrgang

4. Lernjahr >

<  4. Lernjahr >

   Aufbaulehrgang

3. Lernjahr >

<  3. Lernjahr >

< 3. Lernjahr

2. Lernjahr >

<  2. Lernjahr >

< 2. Lernjahr

1. Lernjahr >

<  1. Lernjahr >

< 1. Lernjahr

             AHS          >

<           BHS         >

<                 BOS             

 

ad AHS und BHS

Für die Abschlussqualifikation an Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Höheren Schulen sind folgende Kriterien zu beachten:

Internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung der zu vergebenden Qualifikation zur Hochschulreife,

Auslandsaufenthalt im Sinne der Internationalisierung und Europäisierung,

Wissenschaftsorientierung der zu vergebenden Qualifikation.

ad BOS

Die Berufspraktisch Orientierte Schule ist neben der Ausbildung zu einem oder mehreren Berufen ebenso der Persönlichkeitsbildung des Schülers verpflichtet.

Sie muss in ihrer pädagogischen Konzeption einerseits in professioneller Weise berufsorientiert sein, anderseits ebenso den Wechsel in einen der beiden anderen Bereiche der Sekundarstufe II (AHS oder BHS) sicherstellen können.

Um die Durchlässigkeit zur BHS zu gewährleisten, ist eine Kooperation mit diesem Schultyp auf Curriculumebene und durch gemeinsame Lehrer gesetzlich ausdrücklich zu ermöglichen und zu fördern. Ebenso sind Kombinationen mit der SEK I eine schulpädagogisch sinnvolle Maßnahme.

Für die Berufsausbildungen sind hohe Praxisanteile vorzusehen. Die berufspraktische Ausbildung wird von Mitgliedern des Lehrerkollegiums gemeinsam mit betriebseigenen Ausbildnern in Betrieben durchgeführt.

Das schuleigene Curriculum wird ein berufspraktisches Ausbildungsprogramm enthalten, das von den an der berufspraktischen Ausbildung beteiligten Personen (Lehrerkollegium und betriebseigene Ausbildner) erstellt worden ist.

Eine Modularisierung der theoretischen und praktischen Ausbildungsstruktur soll die Übertrittsmöglichkeiten von einer spezifischen Berufsausbildung zu einer anderen garantieren und die Ausbildung zu mehreren Berufen erleichtern.

Ausbildung und Qualifikationsnachweis haben aus Gründen der internationalen Anerkennung den standardisierten Normen der Europäischen Union zu entsprechen.

Verpflichtende Teile des Standardcurriculums der Schule sind auch:

  • Internationalisierung (Sprachen und Auslandsaufenthalte),
  • Selbständigkeit und Selbstbestimmung als Voraussetzung für ein Lebens bestimmendes Demokratieverständnis,
  • Teamarbeit und Kooperation,
  • Erziehung zu lebenslangem Lernen.
  • Integration des Open and Distance Learnings in den Ausbildungs- und Bildungsprozess.

Betrifft: Lehrlingsausbildung an der BOS

Die Qualifikation aller an der BOS tätigen Lehrer erfolgt an der Pädagogischen Hochschule.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen BHS und BOS ist auf allen Ebenen anzustreben.

Die betriebspraktische Ausbildung kann in entsprechender Dauer in den Betrieben erfolgen, aber auch in der Schule selbst, wenn ein Teil dieser Berufspraktisch Orientierten Schule als selbständiger Betrieb gemeinsam von Lehrern und Schülern in voller pädagogischer und betriebswirtschaftlicher Verantwortlichkeit geführt wird.

Die BOS ist in besonderer Weise für eine Öffnung im Sinne einer Erwachsenenbildungseinrichtung geeignet. Sie sollte auch für berufliche Weiterbildung und qualifizierende Ausbildung für berufliche Umstiege zur Verfügung stehen.

BOS kann ebenso als self-study-center für berufs- und persönlichkeitsorientiertes lebenslanges und eigen verantwortetes Lernen zu Verfügung stehen.

Ganztägige oder halbtägige Schulform

Die Entscheidung über eine halb- oder ganztägige Schulform kann im Sinne der weitest gehenden Selbstbestimmung der einzelnen Schule nur dieser selbst überantwortet werden.

Ganztägige Schulformen müssen auch über die entsprechenden Freizeiteinrichtungen und Versorgungseinrichtungen für die Schüler und Lehrer verfügen.

Schulautonomie

Schulautonomie ist auf alle Bereiche des schulischen Lebens auszudehnen:

  • Schulbudget (exklusive Lehrergehälter),
  • pädagogische Konzeption,
  • Finanzierung und Schuleinrichtung,
  • Schulorganisation,
  • Leiterbestellung durch demokratische Wahl,
  • Lehrplanentwicklung,
  • eigenständiges Schulprofil,
  • Beurteilung und Qualifikationsnachweis.
  • Der Schulbehörde kommen folgende Funktionen zu:
  • Beratung der Schulen bei der Erstellung des schuleigenen Curriculums und dessen Umsetzung,
  • Beratung in schulorganisatorischen Fragen,
  • rechtliche Beratung,
  • Evaluation der pädagogischen Arbeit und Controlling der finanziellen Gebarung der einzelnen Schule.

Für diese Aufgaben sind wissenschaftlich qualifizierte Berater einzusetzen.

Betrifft: Schulautonomie

Die Öffnung der Schule und die Einführung der Schulautonomie bringen nicht nur eine Änderung des gesamten Schulsystems, sondern auch Änderungen des Systems der Schulbehörde und der Schulaufsicht und deren Funktionen mit sich.

Betrifft: Dezentralisierung

Eine dezentrale Einheit einer Schulbehörde ist als überschaubare Einheit für einen Bezirk oder eine Stadt bzw. einen Stadtteil zuständig. Die Leitung dieser Einheit wird von einem pädagogisch qualifizierten Leiter auf Zeit übernommen. Präsentations- und Machtämter, wie Präsidenten und Vizepräsidenten, Landesschulinspektoren und ein Teil der Bezirksschulinspektoren können entfallen. Es gibt eine zentrale Schulbehörde auf ministerieller Ebene und die erwähnten dezentralen Einheiten der Schulbehörden, deren Aufgaben vorwiegend in der Beratung, Supervision und Evaluation von weitgehend autonomen Schulen besteht.

Durch diese Umstrukturierung eröffnet sich ein beachtliches Einsparungspotential der staatlichen Verwaltung. Die frei werdenden finanziellen Mittel können für die Verbesserung der Schulausstattung eingesetzt werden.

Qualifikation und Funktion von Arbeitsstellen innerhalb der Schulbehörde bedürfen einer genauen sachlichen und fachlichen Beschreibung. Es besteht keine Notwendigkeit, dass Mitarbeiter der Schulbehörde pragmatisierte Beamte oder Angehörige politischer Parteien sind.

Innerhalb der anzustrebenden Schulautonomie liegt es in der Entscheidung der einzelnen Schule, auch Hilfspersonal anzustellen, dessen Aufgaben klar umschrieben werden müssen. In diesem Fall wird z.B. eine Schule auch eigenständig für die Reinigung des Gebäudes sorgen können. Der verbeamtete Schulwart verliert damit seine ohnehin bereits unzeitgemäße Stellung.

Hilfspersonal kann zu weiter reichenden Aufgaben angestellt werden, als Schulwarte zu leisten bereit sind.

„Freie Schulen„

Hier ist eine Entwicklung von der Methodenfreiheit zur Schulfreiheit vorzusehen!

Anzustreben ist die weitestgehende Autonomie der Schule.

Privatschulen sind mit den staatlichen Schulen gleichzustellen.

Für die Errichtung jeglicher Schulen mit privater Trägerschaft (auch „Freie Schulen“ genannt) gelten folgende Rahmenbedingungen, wenn diese Schulen eine staatliche Finanzierung erhalten:

Der Zugang zu dieser Schule muss ausnahmslos für alle Kinder im schulpflichtigen Alter möglich sein.

Es dürfen keine konfessionellen Barrieren bestehen, die den Schulbesuch verhindern könnten.

Die „Freien Schulen“, die Anspruch auf eine staatliche Finanzierung erheben, sind der im Gesetz verankerten gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern verpflichtet.

Als allgemeine und übergeordnete Verhaltensregel aller gilt die UN-Kinderrechtsdeklaration.

Die Aufnahme von Lehrern erfolgt unabhängig von Parteizugehörigkeit, Geschlecht und Familienstand.

ad Elternrechte

Die Eltern haben das Recht, mitzubestimmen, nach welchem pädagogischen Modell ihre Kinder in der Schule unterrichtet werden sollen. Das Mitspracherecht der Eltern ist in den Statuten der Schule zu verankern. In diesem Bereich ist auch die Schulpartnerschaft gesetzlich zu modifizieren.

Eltern haben das Recht, die Einrichtung einer Schule ihrer Wahl von der Gemeinde zu beantragen. Bedingungen sind

  • eine ausreichende Schülerzahl,
  • keine Schule des gewünschten pädagogischen Modells in der zumutbaren Schulwegdistanz,
  • Erziehungsinteressen multikultureller oder integrativer Art,
  • fehlende medizinisch-therapeutische Einrichtungen im Rahmen einer integrativen Erziehung.

Die Gestaltung der Schule obliegt in der Folge den Eltern, Lehrern und Schülern nach den Bestimmungen der Schulautonomie. Die Schulbehörde hat bei der Einrichtung einer neuen „Freien Schule“ beratende und evaluierende Funktion. Ihr obliegt auch die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen zur staatlichen Finanzierung.

Lehrerbildung

Es gilt, eine für alle Lehr- und Erzieherberufe (von der Kindergartenpädagogik bis zum AHS-Lehramt und der Qualifikation für die Tätigkeit als Lehrerbildner) eigenständige und gleichwertige Ausbildung in einer gemeinsamen Bildungseinrichtung zu schaffen.

Diese Bildungseinrichtung ist eine pädagogische Hochschule und kann als solche in den Universitäten integriert sein.

Die Dauer eines Lehramtsstudiums beträgt 9-10 Semester und kann für alle Lehramtsstudien an einer pädagogischen Hochschule gleich angesetzt werden.

Die Pädagogische Hochschule ist eine Ausbildungsinstitution für pädagogische Berufe, wie z.B.:

  • Volksschullehramt,
  • Hauptschullehramt,
  • Lehramt für Sonderschulen und Integration,
  • Lehramt für AHS,
  • Lehramt für BHS,
  • Lehramt für BOS,
  • Lehramt für Kindergartenpädagogik,
  • Elternakademie,
  • berufspädagogische Ausbildungen,
  • Ausbildung der Tagesmütter,
  • Ausbildung in Erwachsenenbildung,
  • Lehrämter für Ausbildner aus anderen Berufen,
  • Didaktiklehrgänge, z.B. für Lehrerbildner und …,
  • auch: Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf Interkulturalität, Freizeitpädagogik und reformpädagogische Richtungen.

Die Ausbildung wird in einem Modulsystem angeboten. Qualifikationen können im Rahmen der Ausbildung und der Fortbildung immer zusätzlich erworben werden. Dadurch ergibt sich eine Erweiterung der Berufsmöglichkeiten für Pädagogen.

Betrifft: Module

Der Aufbau der einzelnen Lehramtsstudien kann so gestaltet werden, dass erhebliche Teile jedes Studiums für die Absolvierung eines weiteren Lehramtsstudiums angerechnet werden können.

Der grundsätzliche modulartige Aufbau der Studien soll das Studium weiterer Lehramtsstudien während der aktuellen Lehrerfortbildung und damit einen möglichen Wechsel in einen anderen Schulbereich erleichtern.

Im Zentrum aller Ausbildungen steht die theoriegeleitete praktische Ausbildung, flankiert von Fachdidaktik, Fachwissenschaft und Humanwissenschaft. Diese werden in einem Kurssystem angeboten, so dass der Modulcharakter der Organisation der Pädagogischen Hochschule gewährleistet werden kann.

Betrifft: Gleichwertigkeit

Die einzelnen Lehramtsstudien (einschließlich Kindergartenstudium und Studium für die Sekundarstufe II) sind als gleichwertig anzusehen. Diese Gleichwertigkeit findet ihren Niederschlag auch in einer Gleichbehandlung im Gehalt.

Elemente der Gruppendynamik, grundlegende Selbsterfahrung, Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung und therapeutische Angebote und Ausbildungsmöglichkeiten sind in die Lehrerbildung zu integrieren.

Für die Lehrerbildung gelten wie für die Schulen die gesetzlichen Bestimmungen einer autonomen Bildungseinrichtung.

Eine weitest gehende Öffnung der Pädagogischen Hochschule als self-study-center ist in der Konzeption dieser Hochschule anzustreben.

Betrifft: Kindergarten

Die Ausbildung zur Kindergärtnerin und zum Kindergärtner wird aufgewertet und findet an der Pädagogischen Hochschule in einem den anderen Lehramtsprüfungen gleichwertigen Studium statt. Die Kindergartenerziehung ist neben der familiären Erziehung das Fundament des Lernens für das Leben. Insofern kommt der Kindergartenerziehung ein hoher didaktischer und methodischer Stellenwert zu.

Vom pädagogischen und entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten ausgehend, ist die Bedeutung einer professionellen Entwicklungsförderung des 2-5jährigen Kindes nicht hoch und bedeutsam genug einzuschätzen. Kindergarten ist nicht nur eine gute Anstalt zur Kinderaufbewahrung.

Ausbildung zur Kindergartenpädagogik, Errichtung und Einrichtung von Kindergärten und der Kindergartendidaktik muss der Stellenwert in der Gesellschaft zukommen können, der der Bedeutung als entscheidende Entwicklungsphase des Menschen entspricht.

Betrifft: Sekundarstufe II

Für das Lehramt der Sekundarstufe II kann überlegt werden, ob das Lehramt der Sekundarstufe I als Voraussetzung anzusehen ist und das Lehramt für die Sekundarstufe II durch ein fachwissenschaftlich und fachdidaktisch orientiertes Ergänzungsstudium erlangt werden kann.

Besonders für die Sekundarstufe II ist eine didaktische und methodische Orientierung im Studienaufbau vorzusehen. Das bisherige fachwissenschaftliche Studium ist zwar eine Voraussetzung, aber bei weitem für den Lehrerberuf nicht ausreichend. Die Ausbildung der begabtesten Menschen in einer Gesellschaft bedarf pädagogisch professionell ausgebildeter Lehrer.

Das Lehramtsstudium für Sekundar-II bedarf dringend einer Professionalisierung in Richtung Unterricht und Erziehung. Vorbild kann die Studienstruktur an den Pädagogischen Hochschulen sein. Diese Studienstruktur bietet eine spezifische Lehrerausbildung, die das Primat der Pädagogik vor der Fachwissenschaft betont, gleichzeitig aber die didaktischen Zusammenhänge herstellt. Das Lernen der Wissensaneignung ist wichtiger als die bloße Wissensanhäufung.

Die organisatorische und pädagogische Gestaltung einer Pädagogischen Hochschule obliegt dem Professorenkollegium. Wie für jede andere Schule auch hat auch eine Hochschule ein Studien leitendes Standardcurriculum auszuarbeiten. Wir dürfen von der Erfahrung ausgehen, dass ein genaues und klares Curriculum für das Funktionieren des Studienbetriebes eine unabdingbare Voraussetzung darstellt und dass nur innerhalb einer organisatorisch und pädagogisch stimmigen Struktur die notwendige Offenheit und Freiheit für eine individuelle Gestaltung des Studiums, das auch den Bedürfnissen und Interessen der Studierenden entspricht, Platz greifen kann.

Betrifft: Bedeutung der Lehrerbildung in der Europäischen Gemeinschaft

Die Lehrerbildung ist das Fundament jedes Bildungssystems!

„Lehrerbildung muss die persönliche und professionelle Entwicklung von Lehrerinnen und Lehrern während ihrer gesamten Laufbahn fördern. … Das Hauptziel der Lehrerbildung ist die Entwicklung von Fähigkeiten, Wissen und Fertigkeiten, mit denen Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sind, den Erfordernissen ihrer Schüler/Studenten gerecht zu werden, und damit im weiteren Sinne auch den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen.

Diese Zielsetzung muss durch den Inhalt und die Methodik der Ausbildung gefördert werden. Zentrale Werte der Lehrerbildung und des Erziehungssystems müssen sein: der Respekt für andere Mitmenschen und für deren Verhältnis zur Gesellschaft und zur Umwelt, zur Demokratie, zur Chancengleichheit und eine Einstellung, die den Respekt für die Vielfalt der Kulturen fördert und den Rassismus und Fremdenhass entschieden bekämpft.

Der Lehrberuf ist als einheitlicher Beruf zu verstehen. Er weist Schlüsselmerkmale auf, die für alle Lehrerinnen und Lehrer zutreffen – von der Vorschule bis hin zu Hochschule. Alle Lehrerinnen und Lehrer sollen eine hohe Qualifikation besitzen … Mit diesen Merkmalen notwendigerweise verbunden ist eine weit reichende professionelle Autonomie des Individuums einerseits und anderseits eine auf repräsentativer Basis beruhende Mitwirkung bei betreffenden pädagogischen Entscheidungen im Rahmen der Strukturen des öffentlichen Dienstes.

Lehrerbildung muss als Teil der Hochschulbildung anerkennt werden, äquivalent zu anderen Disziplinen und Qualifikationen, mit Möglichkeiten zu eigener pädagogischer Forschung und zur Nutzung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse.

Lehrerbildung muss die Anwendung pädagogischer Forschung im Unterricht und im Lehrbetrieb fördern. Dies muss Teil eines kontinuierlichen Prozesses der Interaktion zwischen Lehrerbildung und Schule/Unterricht sein.

Lehrerbildung ist ein Prozess, der die gesamte Lehrerlaufbahn begleitet. Die verschiedenen Abschnitte der Lehrerbildung müssen sich aufeinander beziehen. Als Voraussetzung für lebenslanges Lernen und die berufliche Entwicklung müssen Arbeitgeber und die öffentlichen Einrichtungen die notwendigen Bedingungen schaffen.

Zur Lehrerbildung gehören vier Elemente, die miteinander in Beziehung stehen: die fachwissenschaftlichen Studien, die erziehungswissenschaftlichen Studien (einschließlich Pädagogik), didaktisch-methodische Studien und Praxisanteile. Diese Elemente müssen in eine angemessene Balance gebracht werden.

Die Europäische Dimension ist wichtig für die Lehrerbildung. Sie umfasst die Berücksichtigung von ganz Europa, verbunden mit dem Respekt für nationale und regionale Vielfältigkeit. Die europäische Dimension setzt gemeinsames Wissen und gemeinsame Erfahrung sowie die Mobilität von Studenten und Lehrern in der Lehrerbildung voraus. … Ebenso wichtig ist das Lernen von Sprachen, die Entwicklung von Sprachkompetenzen. Darüber hinaus muss die Europäische Dimension nicht nur die nationalen und regionalen Perspektiven von Europa umfassen, sondern auch die Kulturen ethnischer Minderheiten und überhaupt eine breitere internationale Perspektive.

Bildung ist eine Investition in die Fähigkeiten des Individuums und die Verwirklichung seiner Möglichkeiten, aber auch in das soziale, ökonomische und kulturelle Leben sowohl der einzelnen Länder wie auch Europas im Ganzen.“[9]

Sozialberufe

Ausbildungen für Sozialberufe können und sollen in die Pädagogische Hochschule integriert werden, um eine intensive Kooperation zu erreichen.

Lehrerfortbildung

Fortbildung ist in allen Lehrberufen verpflichtend und an die Vorrückung im Gehaltsschema gekoppelt.

Aus einem breiten Angebot verschiedener methodischer Ansätze sind pro Arbeitsjahr eine bestimmte Anzahl von Fortbildungstagen verpflichtend zu wählen. Ein Teil der Fortbildung muss aus dem Bereich der persönlichkeitszentrierten Angebote zur Reflexion des eigenen Tuns und ein Teil aus dem Bereich der methodisch-didaktischen Arbeit gewählt werden.

Die Fortbildung erfolgt an den Pädagogischen Hochschulen und ist mit einer Qualifikation verbunden.

Es soll allen pädagogischen Berufen die Möglichkeit eines „arbeitsfreien“ Jahres oder auch mehrerer „arbeitsfreier Jahre geboten werden. Ein „arbeitsfreies“ Jahr ist nach dem gesetzlich möglichen Pensionsantrittsalter einzubringen.[10]

Das Besoldungsschema für alle Lehrberufe ist zu vereinheitlichen, und die Progression desselben ist zugunsten des Anfangsgehaltes auszugleichen.

Integration und Sonderschule

Es gilt das Prinzip der freien Schulwahl für behinderte Kinder im selben Umfang wie für nicht behinderte Kinder. Entsprechend ihren Bedürfnissen müssen alle Schularten behinderten Kindern, gleich welcher Behinderung, offen stehen.

Bei behinderten Kindern gilt im besonderen Maß das Recht auf volle Anteilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Schule ist so zu gestalten, dass dieses Recht von behinderten Menschen ihrer Wahl gemäß wahrgenommen werden kann und dass schulisches Leben und Arbeiten zu einer Erweiterung der Selbstverwirklichung aller Beteiligten führen kann.

Der Schulbehörde und der einzelnen Schule steht nicht das Recht zu, ein Kind als nicht der Norm entsprechend abzulehnen und an eine Sondereinrichtung zu verweisen. Schulen sind organisatorisch und pädagogisch so einzurichten, dass die Arbeit mit behinderten Kindern als pädagogische und gesellschaftliche Aufgabe angenommen werden kann.

Sonderpädagogische und therapeutische Maßnahmen sind in der Regelschule zu integrieren.

Im Sinne einer pädagogisch professionellen Integration sind Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung in höherem Ausmaß in der Regelschule einzusetzen.

Jede integrative Arbeit beim gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern verlangt eine hoch individualisierende und differenzierende Arbeit im Unterricht. Die reformpädagogischen Unterrichtsmodelle können Grundlage dieser Arbeit sein.

Die Ausbildung von Integrationslehrern an den Pädagogischen Hochschulen ist zu verstärken. Ebenso sind methodisch-didaktische Grundlagen der integrativen Klassenarbeit in das Curriculum aller Ausbildungsgänge zu integrieren.

Für den Sekundarbereich I ist eine analoge Regelung zu den Bestimmungen des Grundschulbereichs zu treffen. Es gilt auch hier das uneingeschränkte Recht der Eltern und Kinder auf freie Schulwahl. Eine Modifizierung des Bildungsauftrages der Sekundarstufe I ist im Standardcurriculum der Schule festzuhalten.

Die Sonderschuleinrichtungen sind in medizinisch-pädagogische Zentren zu integrieren bzw. als schulisch-therapeutische Zentren zu gestalten. Die Reintegration der Schüler ist oberstes Ziel dieser Einrichtungen.

 

Conclusio

Bleibt noch die Frage, ob die Menschen, die diese Schulerneuerung tragen könnten, auch bereit sind, die vorgeschlagenen Innovationen anzugehen. Es ist eine Schulerneuerung, die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Kinder gemeinsam durchführen können, ihrer freien Entscheidung nach, und wenn sie bereit sind, sich für die Freiheit, die dazu notwendig ist, auch zu engagieren und sich einzusetzen.

Ein erster Schritt, der innerlich wahrscheinlich gar nicht so leicht mit zu vollziehen ist, besteht in der Akzeptanz der vorgeschlagenen „Reform leitenden“ Ideen, die uns eine Grundorientierung für die demokratische Erneuerung des österreichischen Schulwesens geben:

Schule gehört vor allem in die Verantwortung derer, die Schule auch machen. In die Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und nicht zuletzt der Kinder. An ihnen ist es, ihre eigene Schule zu gestalten, nach ihren Vorstellungen, nach ihrer Pädagogik und in einem demokratischen und gleichberechtigten Prozess. Die respektvolle und akzeptierende Integration der Kinder in die Bereiche des Schullebens ist die Erziehungsatmosphäre, die sie zu moralisch verantwortungsvoll denkenden und fühlenden Menschen heranwachsen lassen wird (nicht das Wissen, das wir versuchen in unsere Kinder hineinzustopfen).

Die Erziehung zur Demokratie kann nur in einer demokratisch geordneten Gemeinschaft erfolgen. Die Erziehung zur Demokratie in einer hierarchischen, autoritär ausgerichteten Struktur ist mit einer Alibiaktion vergleichbar. Elternforum und Schülermitspracherechte sind zu wenig. Sie täuschen demokratische Strukturen vor, die in ihrer Effektivität gar nicht vorhanden sind. In diesem Sinne sind diese beiden Einrichtungen für eine Demokratisierung der Schule sogar kontraproduktiv. Der bekannte österreichische Ausspruch: „Ach, das haben wir doch schon alles!“ heißt in Wirklichkeit: „Bis hierher, und nicht weiter!“

Weitere entscheidende Voraussetzungen für die Demokratisierung der Schule sind die radikale Dezentralisierung der Schule, ihre weitest gehende Abkoppelung von einer politisch orientierten Schulbehörde und die autonome Gestaltung jeder einzelnen Schule. Erst dann werden auch die Voraussetzungen für eine pädagogische Gestaltung der Schule und des Schulwesens vorhanden sein, und erst dann wird Schule auch ihre gesellschafts- bildende Kraft entfalten können. Der Mut zur Demokratisierung der Schule ist damit auch der Mut zu einer demokratischen Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Gehen wir diesen Weg!

Sollten Sie das Buch bis hierher gelesen haben, so haben Sie sicher schon begonnen, den Weg von Schulerneuerung und Schulentwicklung nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gehen. Ein Freinet-Pädagoge hat einmal gesagt, man muss dabei – gemeint war die Veränderung von Schule – immer einen Fuß auf dem Boden behalten, sonst…

Damit unsere Vorstellungen und Initiativen nicht versiegen, ist die Lehrerbildung abschließend nochmals aufgefordert, sich dem Thema der Schulerneuerung und Schulentwicklung in der Art und Weise anzunehmen, dass sie selbst zum Vorbild einer pädagogischen Schulgestaltung wird. Die Lehrerbildung hat die Kraft der Schulveränderung und der Schulerneuerung und wird sich in dieser Rolle auch mehr und mehr verstehen müssen – als gemeinsame Lehrerbildung für alle Lehrer.

Ich gehe nicht davon aus, dass jeder mit allem, was hier geschrieben worden ist, einverstanden sind. Ich aber wünsche mir, die intensive und lang dauernde Diskussion und eine Schule, die dann den Kinder, den Lehrern und Eltern gehört.



[1]             Siehe auch die Themenbereiche „Freie Schulen“ und „Schulautonomie„

[2]             Vgl. GETTING there, International Update über Erziehung ohne Ausgrenzung,
                 Nov. 95/No. 2

[3]             AHS – Allgemein Bildende Höhere Schule

[4]             BHS – Berufsbildende Höhere Schule

[5]             BOS – Berufsorientierte Schule

[6]             Vergleiche dazu auch die „europäische“ Tabelle!

[7]             Siehe auch Standardcurriculum und Kerncurriculum im Kapitel „Lehrplan“
                 wie auch „Autonomie„.

[8]             Formen der kommentierten und direkten Leistungsvorlage,
                 wie von R. Vierlinger beschrieben, geben hier entscheidende Hilfen im Umdenken

[9]             Die Lehrerbildung in Europa, CSEE/ETUCE, Boulevard E. Jacmain 155,
                 Bruxelles, S. 12

[10]           Andere Modelle der Einteilung der Lebensarbeitszeit werden
                 ebenso diskutiert werden müssen.

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